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   BAG, 13.06.1973 - 4 AZR 445/72   

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https://dejure.org/1973,300
BAG, 13.06.1973 - 4 AZR 445/72 (https://dejure.org/1973,300)
BAG, Entscheidung vom 13.06.1973 - 4 AZR 445/72 (https://dejure.org/1973,300)
BAG, Entscheidung vom 13. Juni 1973 - 4 AZR 445/72 (https://dejure.org/1973,300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anbringen von Etiketten - Hemden - Cellostreifen - Kragen - Vergütung - Tariflücke - Umfang von Tarifverträgen - Vergütungsgruppe - Lückenausfüllung durch die Rechtsprechung

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1973, 2303
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BAG, 03.11.1998 - 3 AZR 432/97

    Versorgungsansprüche bei Wechsel der Arbeitszeit

    Die Gerichte für Arbeitssachen sind hiervon ausgeschlossen (vgl. hierzu insgesamt BAG Urteil vom 13. Juni 1973 - 4 AZR 445/72 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 21. März 1991 - 2 AZR 616/90 - AP Nr. 31 zu § 622 BGB; ähnlich auch Wank, RdA 1998, 71, 85; zurückhaltender Kempen/Zachert, aaO, Rz 335 ff.).
  • BAG, 04.09.1991 - 5 AZR 647/90

    Ausschlußfristen

    Eine richterliche Ausfüllung von Tariflücken durch ergänzende Tarifvertragsauslegung kommt - anders als bei Gesetzesrecht - nur bei verdeckten (unbewußten) Lücken in Betracht, nicht aber bei offenen (bewußten) Lücken (BAG Urteil vom 13. Juni 1973 - 4 AZR 445/72 - AP Nr. 123 zu § 1 TVG Auslegung; Urteile des erkennenden Senats vom 13. Oktober 1982, BAGE 40, 228, 236 (insoweit in AP Nr. 3 zu § 76 ArbGG 1979 nicht abgedruckt) und BAGE 54, 30 = AP Nr. 1 zu § 42 MTB II).

    Denn die Gerichte für Arbeitssachen sind nicht befugt, in die Gestaltungsfreiheit der Tarifvertragsparteien korrigierend und ergänzend einzugreifen und eine Aufgabe zu übernehmen, die das Grundgesetz (Art. 9 Abs. 3 GG) allein den Tarifvertragsparteien zugewiesen hat (BAG Urteil vom 13. Juni 1973, aaO, sowie Urteile vom 24. Mai 1978 - 4 AZR 769/76 - AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; vom 23. September 1981, BAGE 36, 218, 225 = AP Nr. 19 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; BAGE 54, 30 = AP, aaO).

  • LAG Sachsen, 26.06.1997 - 6 Sa 1153/96

    Eingruppierung einer Erzieherin im Vorschulteil einer Schule, wenn blinde und

    Grundsätzlich sind Tarifverträge wie Gesetze auszulegen (vgl. BAGE 3, 159 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 11, 135 = AP Nr. 68 zu Art. 3 GG ; BAG, Urteil vom 13.06.1973 - 4 AZR 445/72 -, AP Nr. 123 zu § 1 TVG Auslegung).

    Für Eingruppierungsrechtsstreitigkeiten folgt daraus, daß bei Fehlen einer passenden Lohn- oder Vergütungsgruppe für eine bestimmte Tätigkeit eine Lückenausfüllung nur dann in Betracht kommt, wenn dem entsprechenden Tarifvertrag der Wille der Tarifvertragsparteien zu entnehmen ist, für den angegebenen persönlichen, fachlichen oder betrieblichen Geltungsbereich eine abschließende Regelung zu schaffen (BAGE 18, 29, 35 = AP Nr. 11 zu § 565 ZPO ; BAGE 4, 156, 167 = AP Nr. 3 zu § 9 TVG ; BAG, Urteil vom 13.06.1973 - 4 AZR 445/72 -, AP Nr. 123 zu § 1 TVG Auslegung).

    Diese Voraussetzung ist nicht schon dann erfüllt, wenn die Tarifvertragsparteien ein kasuistisch aufgebautes Lohngruppenverzeichnis erkennbar für lückenlos gehalten haben; vielmehr muß darüber hinaus der Wille feststellbar sein, mit diesem Verzeichnis einen allgemeinen Maßstab zu setzen, als z.B. keinen Arbeitnehmer in dem Geltungsbereich des Tarifvertrags höher bzw. geringer zu vergüten als in der Vergütungsordnung festgesetzt wurde (BAG, Urteil vom 13.06.1973, aaO.).

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